
Bebauungsplan 10 A “ Müritz Airpark Fliegerdorf „
Nach über einjähriger Biotopkartierung und Planungsarbeit wurde der erste B-Plan mit der Bezeichnung 10A „Müritz Airpark – Fliegerdorf“ von der Gemeinde Lärz am 19.04.2012 verabschiedet und mit Satzungsbeschluß am 23.12.2012 genehmigt. Auszüge aus dem Bebauungslan haben wir in den unten aufgeführten Dokumenten dargestellt. Selbstverständlich können Sie den kompletten Bebauungsplan mit Begründung auch bei uns oder beim Amt Röbel (Müritz) im Original einsehen.
Nach § 33 Baugesetzbuch (BauGb) besteht somit Baurecht. Bauvorhaben können im Rahmen des s.g. vereinfachten Verfahren abgewickelt und erstellt werden.
Antworten auf Fragen zum Projekt erhalten Sie auch hier.
B-Plan Fliegerdorf im Original (PDF-Ansicht)

